WAS KANN GEMELDET WERDEN?
Die meldende Person muss nicht vollständig belegen, was sie meldet, aber die Meldungen sollten so detailliert wie möglich sein, damit der Empfänger die Fakten ermitteln kann. Gleichzeitig werden Whistleblower gebeten, sich NICHT an Ermittlungen zu beteiligen, die sie persönlich bloßstellen könnten.
Meldungen persönlicher Art, z.B. über den eigenen Arbeitsvertrag, für die andere Verfahren gelten, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Formulars.
WELCHE VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN SIE IM FALLE EINER UNRECHTMÄSSIGEN BERICHTERSTATTUNG?
Bei unbegründeten Meldungen, die in böser Absicht oder mit dem alleinigen Ziel, dem Hinweisgeber oder anderen Personen zu schaden, erfolgen straf- und disziplinarrechtliche Konsequenzen, für die sich das Unternehmen das Recht vorbehält, zur Verteidigung seiner Interessen und zum Schutz der Geschädigten zu handeln.